Schuldsprüche für Unfall bei Oldtimer-Veranstaltung
Unfalllenker und Veranstalter wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen.Zur Vorgeschichte: beim Motorrad-Revival in Großraming kam es im Vorjahr (7.9.2013) zu einem schwerwiegendem Unfall bei dem zehn Zuseher verletzt wurden - vier davon schwer.
Der Unfall geschah bei einer Besichtigungsfahrt am Tag vor dem Rennen - die Strecke war für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Vergangene Woche dann der Prozess, bei dem der Unfalllenker eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe in der Höhe von 2.790 Euro ausfasste, und der Veranstaltungsleiter vier Monate bedingt und 1.980 Euro Geldstrafe erhielt.
Beide übernahmen die Verantwortung für ihr Handeln - der Lenker für einen Fahrfehler, der Veranstaltungsleiter für Mängel bei der Kennzeichnung der Sperrzone. Beide erbaten hinsichtlich des Urteils Bedenkzeit.
Sind die Schuldsprüche gerechtfertigt und die Strafen angemessen? Welche Auswirkungen kann dieses Urteil auf Motorsportveranstaltungen in Österreich haben? Wie siehst du das?
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S-Klasse
21. Jul 2014
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burkhard3018
22. Jul 2014
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lancia79
22. Jul 2014
Aber aus meiner beruflichen Erfahrung, ich habe des öfteren mit Veranstaltungstechnik zu tun, weiß ich, daß öffentliche Veranstaltungen angemeldet werden müssen und von einer zuständigen Behörde sicherheitstechnisch abgenommen werden müssen. Beispiel: Kommt ein Zirkus in die Stadt, so muß der Zirkusaufbau (Zelt, Fluchtwege, Sanitäranlagen, etc.)von der Behörde überprüft werden, und der Betrieb kann nur dann erfolgen, wenn die Anlage völlig mängelfrei ist, bzw. sämtliche Mängel, die bei dieser Abnahme aufgedeckt werden, beseitigt sind.
Wie Wolfgang im obigen Kommentar schon berichtet, denkt man als Veranstalter von Ausfahrten, oder anderen motorsportlichen Veranstaltungen kaum, oder besser gesagt, nicht im entsprechenden Ausmaß an sämtliche sicherheitstechnisch relevante Bedingungen für einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf der Veranstaltung. Das erwarte ich auch nicht von jemanden, der aus reiner Freude und Liebe zum alten Blech, ein Event aus vergangenen Tagen wieder aufleben lassen will. Da muss man sich halt Spezialisten suchen, die hinsichtlich Sicherheit beraten können. Daher stellt sich für mich die Frage, werden solche ortsgebundenen Veranstaltungen (gesperrte Strecke) nicht sicherheitstechnisch überprüft?
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eugen
22. Jul 2014
"Für mich (und wahrscheinlich viele andere) stellt sich die Frage, wie es möglich sein kann, als offensichtlich zugelassener und renntauglicher Teilnehmer einer Rennveranstaltung bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen zu werden. Und was dieses Urteil für österreichische Motorsportveranstaltungen im Allgemeinen bedeutet?
Mein persönliches Interesse ist auch jenes, da wir von Classic Motocross Austria bzw. ich (weil von mir geführt und ich auch im Impressum genannt bin) »offiziell« zu einer »inoffiziellen« Meisterschaft aufrufen. Wir sind zwar nicht Veranstalter der jeweiligen Meisterschaftsläufe und zählen auch nur lediglich Punkte zusammen, wie das aber ein österreichisches Gericht im Fall eines Unfalls oder dergleichen sieht, steht auf einem anderen Blatt …"
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